Tirol: Wohnhaussanierung – Photovoltaikanlage (Zuschuss oder Annuitätenzuschuss)
Im Rahmen der Wohnhaussanierung fördert das Land Tirol die Errichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage an Wohnhäusern mit Hauptwohnsitz, unabhängig vom Alter der Baubewilligung. Gefördert werden höchstens 20 kWp; bei Erweiterungen zählt die neu installierte Leistung. Die Förderung basiert auf belegten Rechnungskosten.
Hinweis: Laufendes Programm ohne Antragsfenster; Budget laut Richtlinie „nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel“.
Prüfhinweis: Am 17.10.2026 in der Wohnhaussanierungsrichtlinie (Ausgabe 1.1.2026, Punkte 2.3.9, 4.1.1, 4.2.1, 6) geprüft; Werte stammen direkt aus der Richtlinie.
| Kategorie | PV |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Tirol |
| Zielgruppe | Eigentümer, Bauberechtigte, Eigentümergemeinschaften, Mieter (Hauptwohnsitz) |
| Förderhöhe | Einmalzuschuss: 50 % der förderbaren Kosten, höchstens 125 €/kWp (förderbare Kosten max. 250 €/kWp), bis 20 kWp. Alternativ Annuitätenzuschuss 55 % auf einen Kredit (Laufzeit mind. 10 Jahre). |
| Budget | nicht veröffentlicht / nicht ermittelt |
| Start | 01.01.2026 |
| Ende | nicht genannt (läuft, solange Mittel verfügbar bzw. laut Richtlinie) |
| Status | Aktuell offen Offen, solange Mittel verfügbar (kein Enddatum veröffentlicht) |
| Zuletzt geprüft | 17.10.2026 |
| Prüfstatus | Anhand offizieller Seite(n) geprüft |
Nicht ermittelt: Budget
Wichtige Punkte
- Richtlinie gilt für Ansuchen ab 1.1.2026; beschlossen am 30.9.2025 (Tiroler Landesregierung).
- Einkommensunabhängig für Ansuchen, die bis 31.12.2027 eingebracht werden; danach einkommensabhängig und mit um 5 Prozentpunkte reduzierten Sätzen für energiesparende Maßnahmen.
- Ansuchen spätestens 18 Monate nach Vollendung bzw. Rechnungslegung bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Stadtmagistrat Innsbruck (Bezirk Innsbruck-Land: Amt der Landesregierung).
- Nur Rechnungen über 100 € zählen; förderbare Gesamtkosten des Vorhabens müssen 1.000 € übersteigen.
Quelle
Land Tirol (Wohnhaussanierungsrichtlinie 1.1.2026): offizielle Quelle öffnen ↗
Weitere Quellen: www.tirol.gv.at
Ohne Gewähr, bitte immer die offizielle Quelle prüfen. Diese Seite fasst Informationen mit eigenen Worten zusammen und ersetzt weder die Richtlinie noch eine Beratung.
Was hat sich geändert?
- 01.01.2026 – Tirol: neue Wohnhaussanierungsrichtlinie – PV 50 % (max. 125 €/kWp), Sanierungsförderung bis 31.12.2027 einkommensunabhängig
Richtlinie (beschlossen 30.9.2025) gilt für Ansuchen ab 1.1.2026; PV bis 20 kWp förderbar. Ab Ansuchen 1.1.2028 einkommensabhängig und mit reduzierten Sätzen. Quelle
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